Notwendiges Doppelkriterium

Doppelkriterium Kurzfassung
Sprachentwicklung Lernentwicklung

Für Schülerinnen und Schüler kommt ein Anspruch auf sonderpädagogische
Förderung im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung in Betracht, wenn die
Sprachentwicklung auf mindestens zwei der unten genannten Sprachebenen
betroffen ist:

  • Phonetisch - phonologische Ebene (Lautproduktion, Lautanalyse und
    Lautverwendung)
  • Semantisch - lexikalische Ebene (aktiver und passiver Wortschatz,
    Begriffsbildung und Wortbedeutung)
  • Syntaktisch - morphologische Ebene (Satzbildung, Grammatikerwerb und
    Grammatikverständnis; Textverständnis und Textgenerierung)
  • Pragmatisch - kommunikative Ebene (eingeschränktes Sprachhandeln in
    sozialen Beziehungen)

Die Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers ist beeinträchtigt, sodass die tatsächlich
erbrachten schulischen Leistungen fachübergreifend signifikant vom grundsätzlich
vorhandenen Lernpotenzial abweichen