Für Schülerinnen und Schüler kommt ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung in Betracht, wenn die Sprachentwicklung auf mindestens zwei der unten genannten Sprachebenen betroffen ist:
- Phonetisch - phonologische Ebene (Lautproduktion, Lautanalyse und
Lautverwendung)
- Semantisch - lexikalische Ebene (aktiver und passiver Wortschatz,
Begriffsbildung und Wortbedeutung)
- Syntaktisch - morphologische Ebene (Satzbildung, Grammatikerwerb und
Grammatikverständnis; Textverständnis und Textgenerierung)
- Pragmatisch - kommunikative Ebene (eingeschränktes Sprachhandeln in
sozialen Beziehungen)
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Die Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers ist beeinträchtigt, sodass die tatsächlich erbrachten schulischen Leistungen fachübergreifend signifikant vom grundsätzlich vorhandenen Lernpotenzial abweichen
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